Allgemeine Geschäftsbedingungen Kurpfälzisches Kammerorchester

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Konzertbesucher*innen und dem Kurpfälzischen Kammerorchester. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten, Geschenkgutscheinen oder den Abschluss eines Abonnements des Kurpfälzischen Kammerorchesters. Für Abonnent*innen gelten zusätzlich die Abonnementbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Konzertbesucher*innen werden vom Kurpfälzischen Kammerorchester nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn ihrer Geltung seitens des Kurpfälzischen Kammerorchesters nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erkennt der/die Konzertbesucher*in diese AGB an.

2. Preise

2.1 Preisgestaltung

Die Ticketpreise variieren je nach Veranstaltung und sind im Programmheft sowie auf der Website des Kurpfälzischen Kammerorchesters veröffentlicht. Der Abonnementpreis richtet sich nach der Preisgruppe des abonnierten Platzes. Der auf dem Einzelticket oder der Abonnementkarte ausgewiesene Gesamtpreis ist bindend.

2.2 Ermäßigungen

Ermäßigungsberechtigt sind Schüler*innen, Studierende (bis 27 Jahre), Freiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte (ab einem Behinderungsgrad von 80%) und Inhaber*innen eines Sozialausweises. Die Ermäßigung wird nur gegen Vorlage eines Ausweises gewährt. Kinder einschließlich des 12. Lebensjahrs haben in Begleitung einer erwachsenen Person freien Eintritt (ausgenommen „Traumkonzerte“ und Sonderformate).

2.3 Weitere Rabatte

Mitglieder des Fördervereins und Abonnent*innen erhalten 10 % Rabatt auf bis zu zwei Einzelkarten je Konzert der Konzertreihen im Mannheimer Schloss („Mannheimer Schlosskonzerte“) und im Hambacher Schloss („Hambacher Schlosskonzerte“). Von der Rabattierung ausgeschlossen sind bereits ermäßigte Karten.

2.4 Last-Minute-Karten

Schüler*innen und Studierende (bis 27 Jahre) erhalten, sofern verfügbar, ab 30 Minuten vor Konzertbeginn an der Abendkasse „Last-Minute-Karten“ für 15,- EUR gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises (ausgenommen „Traumkonzerte“).

2.5 Vorbehalt zu Ermäßigungen und Sonderaktionen

Ermäßigungen oder Rabatte werden nicht im Nachgang gewährt. Sie können nur bewilligt werden, wenn beim Kauf bzw. der Reservierung der Eintrittskarte der Ermäßigungs- bzw. Rabattwunsch mitgeteilt wird. Das Kurpfälzische Kammerorchester behält sich vor, veranstaltungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen und Ermäßigungsregelungen zu ändern sowie den Verkauf ermäßigter Eintrittskarten, insbesondere für bestimmte Veranstaltungen, einzuschränken oder auszuschließen.

3. Bestellung und Abwicklung

3.1 Bestellwege

Bestellungen können telefonisch, schriftlich, per Fax und per E-Mail direkt beim Kurpfälzischen Kammerorchester vorgenommen werden. Die Kontaktdaten sind:
Telefonnummer: 0621 14554 | E-Mail-Adresse: orchester@kko.de | Fax-Nr. 0621 1561288.

Anfragen werden nach Veröffentlichung der Saisonvorschau angenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Abonnements, ermäßigte und rabattierte Einzelkarten sind nur über das Kartenbüro des Kurpfälzischen Kammerorchesters erhältlich. Einzelkarten zum regulären Preis können darüber hinaus direkt über RESERVIX gebucht werden. In diesem Fall gelten zusätzlich die AGB der RESERVIX GmbH. Das Kurpfälzische Kammerorchester ist berechtigt, das Veranstaltungs- oder Platzangebot für den Online-Verkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis anzupassen oder den Online-Verkauf einzustellen.

3.2 Zustellung

Die Karten werden dem Besucher grundsätzlich auf dessen Gefahr per Post zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch der*des Käufer*in oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Abendkasse dieser Veranstaltung abgeholt werden.

3.3 Zahlweise

Die über das Kurpfälzische Kammerorchester erworbenen Karten oder Abonnements werden per Banküberweisung nach Rechnungserhalt bezahlt. Die Versendung der Karten erfolgt auf dem Postweg gegen eine Versandgebühr von 1,50 EUR. Wird die Rechnung nicht bis zur angegebenen Frist beglichen, behält sich das Kurpfälzische Kammerorchester vor, die Karten anderweitig zu vergeben. Bei Kartenverkäufen über RESERVIX gelten zusätzlich die AGB der RESERVIX GmbH.

3.4 Verlust

Bei Verlust kann gegen eine Gebühr von 5,– EUR eine Ersatzkarte oder ein Ersatz-Abonnementausweis ausgestellt werden, sofern die betreffende Person nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte erworben wurde. Die Originalkarte verliert ihre Gültigkeit. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Personen vorgelegt, hat die Originalkarte generell Vorrang vor der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines alternativen Platzes.

4. Umtausch, Widerruf und Rückgabe

Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht für Eintritts- und Abonnementkarten besteht generell nicht, da diese vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Änderungen im Programm, der Besetzung, des Konzertortes oder -termins sowie sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs – auch kurzfristig – bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten. Dies gilt auch bei Fällen höherer Gewalt, wie z. B. Streik, Krankheit, widrigen Wetterbedingungen oder Verkehrsbehinderungen. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen, auch nicht für Angaben in Veröffentlichungen Dritter.

5. Ablauf und Rahmenbedingungen des Konzertbesuchs

Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen des Kurpfälzischen Kammerorchesters die jeweiligen Hausordnungen der Veranstaltungsorte, insbesondere hinsichtlich sicherheits- und ablaufrelevanter Vorschriften (z. B. Brandschutz, Zugangsbeschränkungen, Verhaltensregeln im Saal). Besucher*innen sind verpflichtet, den Regelungen und Anweisungen des örtlichen Personals Folge zu leisten. In Bezug auf organisatorische Abläufe am Veranstaltungsort (z. B. Einlass) gelten die Bestimmungen der Hausordnung ergänzend zu den AGB des Kurpfälzischen Kammerorchesters.

5.1 Verkauf am Veranstaltungsort

Der Verkauf am Veranstaltungsort beginnt eine Stunde vor Konzertbeginn. An der Vor-Ort-Kasse werden nur Eintrittskarten für die stattfindende Veranstaltung verkauft. Die Kasse schließt mit Vorstellungsbeginn, die Zahlung ist nur bar möglich. Beim Kauf vor Ort sind die Karten sofort zu überprüfen und etwaiges Wechselgeld zu kontrollieren. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

5.2 Barrierefreiheit

Das Kurpfälzische Kammerorchester setzt sich für die Zugänglichkeit seiner Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen ein. Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte, wie z. B. Zugangsmöglichkeiten und Sitzplätze für Rollstuhlfahrer*innen, sind auf Anfrage erhältlich. Bitte informieren Sie das Orchesterbüro des Kurpfälzischen Kammerorchesters vor dem Kauf, wenn Sie besondere Unterstützung benötigen, damit Ihnen bestmöglich geholfen werden kann.

5.3 Bestuhlung

Das Kurpfälzische Kammerorchester behält sich vor, die Bestuhlung zu verändern, wenn dies aus organisatorischen oder künstlerischen Gründen erforderlich wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Sollte der auf der Eintrittskarte angegebene Platz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem*der Besucher*in einen adäquaten Ersatzplatz zu.

5.4 Verhalten im Zuschauerraum

Mobilfunkgeräte und sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand bzw lautlos gestellt in den Saal mitgenommen werden.

Wenn der Zustand von Besucher*innen nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt (z.B. bei starkem Alkoholgenuss) oder wenn Besucher*innen stören, andere Besucher*innen belästigen, in erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben, kann das Kurpfälzische Kammerorchester die Person trotz gültiger Eintrittskarte des Saales verweisen bzw. den Zutritt verwehren.

5.5 Bild- und Tonaufnahmen

Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist grundsätzlich untersagt. Das Kurpfälzische Kammerorchester behält sich vor, von Veranstaltungen Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen zu machen bzw. zuzulassen. Dabei kann auch das Publikum gefilmt oder fotografiert werden. Das Material wird zur Dokumentation und zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Mit dem Kartenkauf oder der Übernahme eines Abonnements stimmen Besucher*innen der möglichen Abbildung und Veröffentlichung zu. Ein Widerspruch ist schriftlich möglich.

5.6 Nacheinlass

Personen, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Saal. Der Zugang zu den Plätzen ist erst während der Pause möglich. Ebenso kann der Einlass nach der Pause verwehrt werden, wenn das Signal zum Wiedereinnehmen der Plätze nicht beachtet wurde. Soweit bei bestimmten Vorstellungen zu einem vom Kurpfälzischen Kammerorchester festgelegten, angemessenen Zeitpunkt ein Nacheinlass gestattet wird, besteht kein Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunkts und der Zuweisung eines verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Bei Konzerten der Reihe „Traumkonzerte“ ist ein Nacheinlass grundsätzlich ausgeschlossen.

5.7 Abbruch

Bei Abbruch einer Veranstaltung wird eine Erstattung in Form eines Gutscheines geleistet, soweit zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Veranstaltung durchgeführt war. Der Anspruch muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin unter Vorlage der Originalkarte beim Orchester geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, sofern das Kurpfälzische Kammerorchester den Abbruch der Veranstaltung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

6. Regelungen für die Abonnements

Es gelten die gesamten AGB sowie zusätzlich die nachstehenden Regelungen für die Abonnements der Konzertreihen „Mannheimer Schlosskonzerte“ und „Hambacher Schlosskonzerte“.

6.1 Gemeinsame Bestimmungen für beide Abonnements

Das Abonnement ist übertragbar (nicht bei ermäßigten Abos).

Adressänderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Postsendungen werden an die zuletzt mitgeteilte Anschrift gesandt.

6.2 Regelungen für das Abonnement der „Mannheimer Schlosskonzerte“

Laufzeit und Kündigung: Das Abonnement gilt für jeweils eine Konzertsaison und umfasst 6 Konzerte der Reihe „Mannheimer Schlosskonzerte“. Zur Wahl stehen das Samstag- oder das Sonntag-Abonnement. Abonnements verlängern sich automatisch, falls sie nicht bis zum 31. Mai in der jeweils laufenden Saison schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden. Bisherige Abonnenten*innen erhalten vor Beginn der Saison unaufgefordert eine Rechnung zugesandt. Die Abonnements sind nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Änderungswünsche zur Platzbelegung sind dem Büro des Kurpfälzischen Kammerorchesters schnellstmöglich mitzuteilen.

Tauschmöglichkeit: Abonnenten*innen haben die Möglichkeit zwei Mal je Saison für ein Konzert mit dem gleichen Programm einen Tausch des Konzerttages (von Samstag auf Sonntag bzw. umgekehrt) vorzunehmen. Ein Kartentausch außerhalb der Abonnement-Reihe ist grundsätzlich nicht möglich. Das Tauschrecht soll innerhalb der abonnierten Preiskategorie wahrgenommen werden. Beim Tausch in eine niedrigere Preiskategorie wird der Differenzbetrag nicht erstattet. Tauschwünsche werden berücksichtigt, soweit eine Tauschmöglichkeit besteht. Ein prinzipielles Tauschrecht besteht nicht.

6.3 Regelungen für das Abonnement der „Hambacher Schlosskonzerte“

Laufzeit und Kündigung: Das Abonnement gilt für jeweils ein Kalenderjahr und umfasst 3 Konzerte. Abonnements verlängern sich nicht automatisch. Es bedarf keiner Kündigung. Bisherige Abonnenten*innen erhalten vor Beginn des Konzertjahres unaufgefordert ein neues Jahresprogramm zugesandt und können vor dem offiziellen Vorverkaufsstart erneut ein Abonnement bestellen.

7. Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG ist das Kurpfälzische Kammerorchester e.V., C4, 9b, 68159 Mannheim. Der*die Käufer*in von Eintrittskarten oder Abonnements ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung angegebenen Daten in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Das Kurpfälzische Kammerorchester ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten an Dritte weder verkauft noch kostenfrei überlassen.

Der*die Käufer*in von Eintrittskarten oder Abonnements ist ebenfalls damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung angegebenen Daten zu Informationszwecken verwendet werden (zweimal im Kalenderjahr: Versand der Jahresbroschüren „Mannheimer Schlosskonzerte“ und „Hambacher Schlosskonzerte“). Der Nutzung der Daten zu Informationszwecken kann schriftlich widersprochen werden.

8. Haftung

Das Kurpfälzische Kammerorchester haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Kurpfälzische Kammerorchester nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Ausfälle oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, übernimmt das Orchester keine Haftung. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Mannheim.

Stand: 01. Juli 2025